Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der ZahlenKlar GmbH, Finanzstraße 12, 10115 Berlin (im Folgenden "ZahlenKlar") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") über die von ZahlenKlar angebotenen Buchhaltungs- und Finanzdienstleistungen.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ZahlenKlar stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der von ZahlenKlar zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
2.2 ZahlenKlar erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und zur Verfügung gestellten Unterlagen.
2.3 Die Leistungen von ZahlenKlar ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. ZahlenKlar übernimmt keine Steuerberatungstätigkeiten im rechtlichen Sinne.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ZahlenKlar alle für die Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen und Unterlagen.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ZahlenKlar über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, unverzüglich zu informieren.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung für die Leistungen von ZahlenKlar ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
4.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Rechnungen von ZahlenKlar sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist ZahlenKlar berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Vertragsdauer und Kündigung
5.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
5.2 Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann jede Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals kündigen.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
6. Haftung
6.1 ZahlenKlar haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist in jedem Fall auf die Summe der jährlichen Vergütung des jeweiligen Auftrags begrenzt.
6.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 ZahlenKlar verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
7.2 ZahlenKlar beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Nähere Informationen zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung von ZahlenKlar.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
8.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: Januar 2023